Die Krankheit Multiple Sklerose ist nicht heilbar. Sie hat oft sowohl körperliche als insbesondere auch psychosomatische Probleme zur Folge. Für Patienten ist es deshalb besonders wichtig, die Erkrankung und ihre Beeinträchtigungen der Gesundheit anzuerkennen und zu lernen, die Lebensqualität mit Multipler Sklerose im Alltag zu erhalten. Weil die Entzündungsprozesse gesunde Nervenbahnen im Körper zerstören, führt die Multiple Sklerose der Erfahrung nach häufig trotz Therapie nach einiger Zeit zu irreparablen Schädigungen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen.
Eine MS-Rehabilitation soll den Patienten helfen, mit der Erkrankung umzugehen. Sie kann zum Beispiel nach einem Krankheitsschub, bei dem sich die Symptome nicht vollständig zurückentwickeln, erfolgen. Auch zur therapeutischen Behandlung bestimmter Symptome (z. B. Spastik, Lähmungen oder kognitive Störungen) oder nach einem Aufenthalt im Krankenhaus als eine Form der Anschlussheilbehandlung sind Rehabilitation oder Kur ein Thema; nicht zuletzt auch, um den Patienten wieder auf eine Eingliederung in sein soziales Umfeld vorzubereiten. Anhand verschiedener Therapieformen (Physiotherapie, Ergotherapie etc.) ist es möglich, alternative Verhaltens- und Bewegungsmuster zu erlernen, die neurologische oder motorische Beeinträchtigungen durch die MS ausgleichen und so zu mehr Selbstständigkeit im privaten oder auch beruflichen Alltag verhelfen.
Eine Rehabilitation ist darauf ausgerichtet, Patienten ihre Selbstständigkeit zu erhalten, Schmerzen zu lindern und das Leben mit der Erkrankung insgesamt zu verbessern. Weiterhin gelten die Vorbeugung möglicher Folgeschäden und die daraus resultierende Pflegebedürftigkeit als Ziele der MS Rehabilitation. Als Rehabilitationsmaßnahmen sind je nach Verlauf und Schwere der Multiplen Sklerose verschiedene Behandlungsmethoden anerkannt, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können.
Prinzipiell hat jeder Patient mit der Diagnose Multiple Sklerose das Recht, im Rahmen einer medizinischen und stationären Rehabilitation in einer Klinik behandelt zu werden. Rehabilitationsmaßnahmen sind als Anschlussheilrehabilitation, kurz AHB, nach einem Krankenhausaufenthalt oder als stationäre Leistungen möglich. Damit ein Antrag auf eine stationäre MS-Reha vom Kostenträger bewilligt wird, sollten zwischen einzelnen Rehabilitationsmaßnahmen vier Jahre liegen. Weiterhin muss der Antragsteller belegen können, dass alle Maßnahmen der ambulanten Rehabilitation ausgeschöpft wurden, jedoch nicht den gewünschten Erfolg brachten.
Für die Patienten empfiehlt es sich, die Beantragung für eine Rehabilitation mit dem behandelnden Arzt abzusprechen. Dieser weiß über den Zustand und die Therapie des Betroffenen Bescheid und kann daher eine ausführliche Beratung liefern sowie fundierte Aussagen zu den medizinischen Gründen für die MS-Reha treffen. In dem schriftlich zu stellenden Antrag muss genau dargelegt werden, warum eine Reha als notwendig erachtet wird. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
Der Arzt hat die Möglichkeit, einen Befundbericht zu erstellen, der die Gründe zusätzlich untermauert und der gemeinsam mit dem Antrag bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger eingereicht wird.
Jeder MS-Patient hat bei seiner Antragstellung die Möglichkeit, sowohl eine Rehabilitationseinrichtung als auch konkrete Leistungen seiner Wahl anzugeben. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ist in §9, neuntes Sozialgesetzbuch geregelt. Das Wunsch- und Wahlrecht bezieht sich einerseits auf die Rehaklinik und deren Standort, andererseits gehören auch die Art der Rehabilitationsmaßnahmen sowie der Schwerpunkt der Kur dazu.
Der Kostenträger ist dazu verpflichtet, die gewünschten Einrichtungen und Maßnahmen individuell zu prüfen. Allerdings entscheidet auch der Kostenträger, ob diese Wünsche als angemessen und verhältnismäßig angesehen werden.
Um die Lebensqualität mit MS auch zuhause vor und nach einer Kur zu erhalten, stehen Patienten verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Häufig werden die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen. Es empfiehlt sich jedoch, sich vorab von seinem behandelnden Arzt informieren zu lassen. Dieser weiß genau, welche Hilfsmittel der Patient benötigt und welche Kosten von der Versicherung abgedeckt werden.
Sabrina Mandel